§ 12 NÖ BauO; § 40 NÖ BauO
In vorliegender Entscheidung hat das erkennende Gericht eindeutig klargestellt, dass im Falle des Absehens der Behörde von einer Grundabtretung Rechtskraft und Bindungswirkung der Entscheidung dem neuerlichen "Aufrollen" dieser Frage vor der Abgabenbehörde entgegenstehen.