Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit dem Umfang der Erhaltungspflicht von Dächern auseinander, wenn nachträglich ein Dachboden ausgebaut wird. Er prüfte, ob hierbei die allgemeine Regel des § 28 Abs 1 Z 1 WEG anwendbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 16 WEG; § 28 WEG