Zusammenfassung: Geprüft wurde vom OGH, in welchem Verhältnis Warmwasserkosten und Heizkosten nach § 16 Abs 6 Satz 2 WGG aufzuteilen sind, und ob auch der Energieaufwand zur Beseitigung von Schnee und Eis hierbei zugerechnet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 WGG
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