§ 37 MRG; § 25 HeizKG
In Zusammenhang mit der Rückforderung vertraglich vereinbarter Akontozahlungen hatte das erkennende Gericht eine Zuweisung und eine Differenzierung zwischen dem streitigen Verfahren und dem Außerstreitrecht vorzunehmen.
OGH 22.9.2010, 6 Ob 182/10y