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Frist für Antrag auf Überprüfung der Preisangemessenheit

Miet- und WohnrechtJudikaturMag. Michaela Frischauf, RAA (Anmerkung)immolex 2010/134immolex 2010, 352 - 353 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich der OGH mit der Präklusionsfrist des § 18 Abs 3 WGG zu befassen und insofern festgestellt, dass diese mit Ende des Jahres abläuft, das dem Jahr nachfolgt, in dem eine Baukostenabrechnung vorgelegt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 3 WGG; § 13 WGG; § 15 WGG

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