Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob die Einsichtsmöglichkeit in den Verlassenschaftsakt als Nachweis des Ablebens eines Verbotsbelasteten ausreichen kann.
Rechtsgrundlagen: § 136 GBG
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Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob die Einsichtsmöglichkeit in den Verlassenschaftsakt als Nachweis des Ablebens eines Verbotsbelasteten ausreichen kann.
Rechtsgrundlagen: § 136 GBG
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