§ 6 Abs 2 MRG; § 39 MRG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass im Fall einer rechtskräftigen Entscheidung der Schlichtungsstelle betreffend die Bestellung eines Verwalters gem § 6 Abs 2 MRG, diese Entscheidung der Schlichtungsstelle bindende Wirkung gegenüber dem Gericht habe.