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Zur Wirkung einer Entscheidung der Schlichtungsstelle gem § 6 Abs 2 MRG

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christian Prader, RA (Bearbeitung)immolex-LS 2009/51immolex-LS 2009, 164 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 6 Abs 2 MRG; § 39 MRG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass im Fall einer rechtskräftigen Entscheidung der Schlichtungsstelle betreffend die Bestellung eines Verwalters gem § 6 Abs 2 MRG, diese Entscheidung der Schlichtungsstelle bindende Wirkung gegenüber dem Gericht habe.

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