§ 18 MRG; § 18a MRG
Der OGH stellt eindeutig fest, dass durch eine Zwischenentscheidung kein Eingriff in Rechte des Mieters stattfindet, weshalb ihn auch keine Zahlungspflicht zu treffen hat.
OGH 1.9.2009, 5 Ob 120/09x
§ 18 MRG; § 18a MRG
Der OGH stellt eindeutig fest, dass durch eine Zwischenentscheidung kein Eingriff in Rechte des Mieters stattfindet, weshalb ihn auch keine Zahlungspflicht zu treffen hat.
OGH 1.9.2009, 5 Ob 120/09x