§ 39 MRG; § 40 MRG; § 46a MRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein bei der Schlichtungsstelle vorgebrachter Sachverhalt bei Gericht erweitert werden darf. Weiters war zu klären, ob eine Mietzinserhöhung nach § 46a Abs 2 MRG bei Tod eines Mitmieters möglich ist.