§ 3 Abs 3 MRG; § 29 Abs 1 MRG; § 1112 ABGB
Grundsätzlich gilt die Wirtschaftlichkeitsgrenze für privilegierte Arbeiten iSd § 3 Abs 3 Z 2 MRG nicht. Das Gericht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es davon auch Ausnahmen gibt.
§ 3 Abs 3 MRG; § 29 Abs 1 MRG; § 1112 ABGB
Grundsätzlich gilt die Wirtschaftlichkeitsgrenze für privilegierte Arbeiten iSd § 3 Abs 3 Z 2 MRG nicht. Das Gericht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es davon auch Ausnahmen gibt.