Zusammenfassung: Der Autor informiert in seinem Bericht über die Ausnahmen von der Regel, dass bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sich eine Liegenschaft in Privatvermögen befindet, die Betriebskosten in der Einkommensteuererklärung sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite außer Acht gelassen werden können.
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