§ 30 Abs 2 MRG; § 1118 ABGB
Unter welchen Umständen, liegt ein " laufendes Versuchen zur Ausdehnung von Benützungsrechten" vor, welches iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG, als unleidliches Verhalten des Mieters qualifiziert werden kann?
OGH 22.11.2007, 8 Ob 120/07s