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Zur Höhe der Reparaturkosten/Beweispflicht bei "neu für alt"

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christian Prader, RA (Bearb)immolex-LS 2008/80immolex-LS 2008, 292 Heft 11 v. 1.11.2008

§ 3 Abs 2 MRG; § 1295 ABGB

Der OGH hatte sich mit der Höhe der Reparaturkosten sowie mit Beweisfragen iZm Feuchtigkeitsschäden als Folge ausgetretenen Leitungswassers zu befassen.

OGH 8.7.2008, 4 Ob 86/08p

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