§ 3 Abs 2 MRG; § 1295 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Höhe der Reparaturkosten sowie mit Beweisfragen iZm Feuchtigkeitsschäden als Folge ausgetretenen Leitungswassers zu befassen.
OGH 8.7.2008, 4 Ob 86/08p
§ 3 Abs 2 MRG; § 1295 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Höhe der Reparaturkosten sowie mit Beweisfragen iZm Feuchtigkeitsschäden als Folge ausgetretenen Leitungswassers zu befassen.
OGH 8.7.2008, 4 Ob 86/08p