Zusammenfassung: Auch vor der WRN 2006 und unter der Voraussetzung der Kaufmannseigenschaft von Mieter und Vermieter war nur eine gerichtliche Kündigung zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 MRG
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Zusammenfassung: Auch vor der WRN 2006 und unter der Voraussetzung der Kaufmannseigenschaft von Mieter und Vermieter war nur eine gerichtliche Kündigung zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 1 MRG
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