Zusammenfassung: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht als Abgabenschuldnerin qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 5 WEG 2002; § 18 WEG 2002
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Zusammenfassung: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht als Abgabenschuldnerin qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 5 WEG 2002; § 18 WEG 2002
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