Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Widerlegung der Rechtsvermutung der stillschweigenden Erneuerung eines befristeten Mietvertrags Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1114 ABGB; § 569 ZPO
Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Widerlegung der Rechtsvermutung der stillschweigenden Erneuerung eines befristeten Mietvertrags Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1114 ABGB; § 569 ZPO