Zusammenfassung: Bei Säumigkeit des Vermieters und unterlassener Ankündigung der Bauarbeiten kann trotz Zutrittsverweigerung des Mieters eine Mietzinsminderung gerechtfertigt sein.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 8 MRG
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Zusammenfassung: Bei Säumigkeit des Vermieters und unterlassener Ankündigung der Bauarbeiten kann trotz Zutrittsverweigerung des Mieters eine Mietzinsminderung gerechtfertigt sein.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 8 MRG
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