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E 80 Revitalisierung eines denkmalgeschützten Hauses Einkunftsquelle

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtWalter Stingl (Glosse)immolex 2007/80immolex 2007, 159 - 160 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 2 EStG; § 200 BAO

Die unrechtmäßige Ausstellung eines vorläufigen Bescheids steht der Ausstellung eines endgültigen Bescheids nach § 200 BAO nicht entgegen. Für das Vorliegen einer Einkunftsquelle ist irrelevant, ob die Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.

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