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Einheitlicher Vertrag bei Zumietung weiterer Flächen?

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2007/1immolex-LS 2007, 4 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 1 MRG; § 1090 ABGB

Der OGH prüft, ob die Zumietung weiterer Bestandsflächen als Abschluss eines neuen Bestandsvertrags zu qualifizieren ist und stellt auf den Novationsvorsatz der Parteien ab.

OGH 24.10.2006, 5 Ob 223/06i

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