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Haftung des Untermieters nach Beendigung der Nutzung durch den Hauptmieter

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2007/2immolex-LS 2007, 4 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 2 MRG; § 34 MRG; § 1041 ABGB

Ab dem Beendigungszeitpunkt der Nutzung durch den Hauptmieter kann der Vermieter gegen den titellos nützenden Untermieter einen Bereicherungsanspruch geltend machen. Die Mietzinshöhe orientiert sich an dem bei der Neuvermietung erlaubten Bestandszins.

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