Zusammenfassung: Entscheidung zur nichtigen Wohnungseigentumsbegründung. Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei einer nichtigen WE-Begründung der betroffenen Miteigentümerin das Antragsrecht nach § 32 Abs 5 WEG zusteht, und ob allenfalls eine analoge Anwendung der Bestimmung möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 3 WEG; § 32 Abs 5 WEG