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Rechtsprechung Mietrecht

Wohn- und Mietrechtimmolex 2006/69immolex 2006, 149 - 150 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 372 ABGB; § 829 ABGB; § 833 ABGB; § 837 ABGB

Der Abschluss eines Mietvertrages durch einen Miteigentümer entfaltet nur im Fall der (allenfalls nachträglichen) ausdrücklichen oder schlüssigen Einwilligung der übrigen Miteigentümer Rechtsgültigkeit. Ein Miteigentümer ist zur Geltendmachung von Besitzschutzrechten auch gegenüber einem anderen Miteigentümer legitimiert.

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