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Rechtsprechung Mietrecht

Wohn- und Mietrechtimmolex 2006/68immolex 2006, 148 - 149 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 46a Abs 2 MRG; § 45 MRG

Ab 01.01.2001 bilden auch der bisherige Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag einen Bestandteil des "bisherigen Hauptmietzinses" iSd § 46a Abs 2 MRG, was bei der Fünf-Zehntel-Anpassung zu berücksichtigen ist.

OGH, 04.10.2005, 5 Ob 145/05t

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