§ 29 MRG
Auch ein unbefristetes Bestandsverhältnis kann ohne besondere Formalpflichten einvernehmlich (zB durch Umstellung auf ein befristetes Mietverhältnis) aufgelöst werden.
OGH, 25.01.2006, 3 Ob 2/06z
§ 29 MRG
Auch ein unbefristetes Bestandsverhältnis kann ohne besondere Formalpflichten einvernehmlich (zB durch Umstellung auf ein befristetes Mietverhältnis) aufgelöst werden.
OGH, 25.01.2006, 3 Ob 2/06z