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Entscheidung zu OGH, 25.01.2006, 3 Ob 2/06z

Wohn- und MietrechtChristian Prader (Glosse)immolex 2006/49immolex 2006, 115 - 116 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 29 MRG

Auch ein unbefristetes Bestandsverhältnis kann ohne besondere Formalpflichten einvernehmlich (zB durch Umstellung auf ein befristetes Mietverhältnis) aufgelöst werden.

OGH, 25.01.2006, 3 Ob 2/06z

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