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Entscheidung - OGH, 20.12.2005, 5 Ob 92/05y

Wohn- und Mietrechtimmolex 2006/53immolex 2006, 119 - 121 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 1096 ABGB; § 1298 ABGB; § § 1489 ABGB

Der OGH beschreibt die Sorgfaltspflichten der Vermieter zur Verhinderung von Wasserschäden am Mietgegenstand und erläutert, dass den Vermieter die Beweislast bezüglich der Unvorhersehbarkeit eines Wasserrohrbruchs trifft. Weiters nimmt er zur Verjährung der Schadenersatzansprüche Stellung.

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