§ 49 Abs 2 Z 5 JN; § 502 ZPO
Die Anfechtbarkeit einer Räumungs- oder Zahlungsklage kann durch Erlassung eines Teilurteils nicht verhindert werden.
OGH, 22.11.2005, 1 Ob 177/05v
§ 49 Abs 2 Z 5 JN; § 502 ZPO
Die Anfechtbarkeit einer Räumungs- oder Zahlungsklage kann durch Erlassung eines Teilurteils nicht verhindert werden.
OGH, 22.11.2005, 1 Ob 177/05v