§ 1 MRG; § 1090 ABGB
Die Inbestandnahme von Geschäftsräumlichkeiten in einem Einkaufszentrum ist als Unternehmenspacht zu qualifizieren. Die Einleitung eines Konkursverfahrens kann als Kündigungsgrund festgelegt werden.
OGH, 27.11.2005, 7 Ob 267/05y
§ 1 MRG; § 1090 ABGB
Die Inbestandnahme von Geschäftsräumlichkeiten in einem Einkaufszentrum ist als Unternehmenspacht zu qualifizieren. Die Einleitung eines Konkursverfahrens kann als Kündigungsgrund festgelegt werden.
OGH, 27.11.2005, 7 Ob 267/05y