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OGH, 05.04.2005, 5 Ob 234/04d (Wohn- und Mietrecht)

Wohn- und Mietrechtimmolex 2006/2immolex 2006, 15 - 16 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 12a Abs 2 MRG; § 46a Abs 4 MRG

Die in § 12a Abs 2 MRG normierte Meldepflicht und die Präklusionsfrist für die Beantragung einer Mietzinserhöhung ist auch bei Fällen des § 46a Abs 4 MRG (analog) zu beachten. Die Information über Änderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussverhältnissen entfaltet auch dann Rechtsgültigkeit, wenn sie vor der Rechtskraft der Einantwortung erfolgt.

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