§ 32 Abs 1 WEG 2002
Der OGH nimmt zu den Nutzungsbefugnissen eines Miteigentümers, der kein existentes, weil noch in der Planungsphase befindliches Wohnungseigentumsobjekt besitzt, Stellung und erläutert die Aufteilung der Grundstückskosten zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft.