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OGH 20.10.2004, 8 Ob 96/04g (Wohn- und Mietrecht)

Wohn- und MietrechtFranz Pfiel (Glosse)immolex 2005/108immolex 2005, 275 - 276 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 30 Abs 2 Z 3 MRG

Die unfachgemäße Durchführung von Installationsarbeiten (Badewannen, Duschen etc) und die Unterlassung von Reparaturarbeiten sind auch bei langjährig möglicher störungsfreier Nutzung als erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstands zu qualifizieren.

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