Der VwGH ist seit Jahren immer wieder mit der Abgrenzung berufsbedingter Verwendung von Wohnungen zur unzulässigen Zweitwohnnutzung nach den Grundverkehrs- und Raumordnungsgesetzen der Bundesländer befasst. In zwei aktuellen Erkenntnissen setzt sich das Höchstgericht mit dieser Thematik im Detail auseinander.
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