Ein Wohnungswechsel wirft für Mieter häufig die Frage auf, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung auch während des Umzugs und im Zusammenhang mit dem neuen Mietverhältnis Deckung bietet. Die einschlägige Bestimmung, Art 24.6.2 ARB, ist dabei nicht leicht verständlich: Sie knüpft teils an den Bezug der neuen Wohnung, teils an den Beginn des neuen Mietvertrags und teils an die Beendigung des alten Mietverhältnisses an. Daraus ergeben sich in der Praxis oft Unsicherheiten und Auslegungsfragen.

