Neben einem gültigen schuldrechtlichen Titel stellt die Einverleibung im Grundbuch Voraussetzung für den Erwerb von Eigentum an unbeweglichen Sachen dar. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen wird jedoch eine Durchbrechung dieses Eintragungsgrundsatzes normiert. Die praxisrelevanten Fallkonstellationen dieses außerbücherlichen Eigentumserwerbes werden in diesem Beitrag näher beleuchtet. Vom außerbücherlichen Eigentumserwerb zu unterscheiden ist die rechtliche Position des nicht verbücherten Erwerbers nach Abschluss des schuldrechtlichen Titelgeschäfts. Der Beitrag geht auf Problemstellungen ein, die sich für den nicht verbücherten Erwerber ergeben, und zeigt hierbei Überschneidungen zur Rechtsstellung des außerbücherlichen Eigentümers auf.

