Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) hat in Verbindung mit § 2b GRVO den gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) die Erstellung eines jährlichen Corporate-Governance-Berichts und das Inkraftsetzen eines branchenbezogenen Corporate Governance Kodex (CGK) auferlegt. Gegenstand dieser Auseinandersetzung sind Genese sowie Inhalt und kritische Punkte des nunmehr vorliegenden branchenbezogenen CGK (GBV-CGK). Dieser gilt mit Beschluss der Delegiertenversammlung des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband vom 3. 12. 2020 als der offizielle Branchenkodex.

