Der Geschäftsraummieter zeigt eine entscheidende Änderung iSd § 12a Abs 3 MRG (Machtwechsel) nicht an. Der Vermieter verkauft die Liegenschaft, in der sich das betreffende Geschäftslokal befindet; die lukrierbaren Mieten im Haus sind Grundlage für die Berechnung des Kaufpreises. Wegen der unterlassenen Anzeige wird die Miete nicht erhöht; folglich ist auch der erzielbare Kaufpreis geringer. Ist der Mieter für die Kaufpreisdifferenz schadenersatzpflichtig?

