Vor Kurzem hat der EuGH entschieden, dass Mitgliedstaaten für Kurzzeitvermietungen Genehmigungspflichten vorsehen dürfen. Der Wohnungsmangel ist in vielen Ländern dermaßen hoch, dass einige Mitgliedstaaten schon seit geraumer Zeit gegen die private Kurzzeitvermietung über Online-Plattformen vorgehen. Nun hat der EuGH festgestellt, dass derartige Einschränkungen auch mit dem Unionsrecht vereinbar sind.

