Mit der COVID-19-Investitionprämie setzt der Gesetzgeber einen Anreiz zu Neuinvestitionen, indem er Investitionen von Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 7 % bis 14 % fördert. Als förderfähig gelten auch viele Projekte im Bereich der Immobilien. Dieser Artikel soll mit Verweis auf die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einen Überblick zur Investitionsprämie im Immobilienbereich geben und aufzeigen, worauf Förderwerber zu achten haben.

