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Der wirtschaftliche Eigentümer und Treuhandschaften in der Wohnungsgemeinnützigkeit

SteuerrechtAufsatzWolfgang Schwetz, Bernd Gahlerimmo-aktuell 2020, 253 - 256 Heft 5 v. 15.10.2020

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und die nachgelagerte Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO) stellen an Eigentümer gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) vielschichtige Anforderungen. Ausgehend von Fragestellungen der Eignung sowie geschäftlichen Zuverlässigkeit gemäß § 3 WGG iVm § 24 Abs 1 WGG kommt der wirtschaftlichen Eigentümerschaft zentrale Bedeutung zu. Angehörige des Baugewerbes etwa unterliegen gravierenden Einschränkungen, insbesondere betreffend den Erwerb von Anteilen. Folglich fordert § 2b GRVO auch die Offenlegung von Treuhandschaften – ohne deren Gestalt näher zu definieren.

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