Der hervorragenden Qualität des österreichischen Grundbuchs wurde durch die GB-Novelle 2008 eine Basis für eine Zukunft in der digitalen Welt gegeben. Mit der GB-Novelle 2012 wurden weitere Schritte gesetzt, um „Medienbrüche“ von Papier zum elektronisch geführten Grundbuch weiter zu reduzieren, insbesondere durch Einführung der Namensrangordnung. Diese soll nun mit der GB-Novelle 2020 weiter gestärkt werden. Gleichzeitig werden Begleitmaßnahmen zur leichteren Anwendbarkeit der Treuhänderrangordnung als Sonderfall der Namensrangordnung sowie weitere Schritte Richtung Digitalisierung getroffen.

