Mit aktueller Novellierung der im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) gründenden Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO) sollen die Corona-Pandemie-bedingten wirtschaftlichen Auswirkungen auf die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) – befristet – sowohl bei den operativen Entscheidungen als auch bei der nachfolgenden Revision (und damit letztlich der aufsichtsbehördlichen Beurteilung) Berücksichtigung finden.

