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BMF-Information zur Berücksichtigung von Vertragserrichtungskosten als zusätzliche Gegenleistung iSd § 5 GrEStG

Fachbeiträge SteuernSteuerrechtAnna-Theresa Petrikovicsimmo-aktuell 2020, 128 - 129 Heft 3 v. 15.6.2020

In der Praxis ist es nicht unüblich, dass der Vertragserrichter vom Verkäufer vorgegeben wird. Durch eine BMF-Information vom Dezember 2019 wird klargestellt, dass diese Handhabung unter Umständen zu einer Berücksichtigung der Vertragserrichtungskosten in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer führt.

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