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Nachbesserung des Kaufpreises bei nachträglich erworbenen, „gemeinnützigen“ Mietobjekten

Fachbeiträge RechtSteuerrechtAndreas Sommerimmo-aktuell 2019, 278 - 280 Heft 6 v. 15.12.2019

Andreas Sommer widmet sich der Frage, wer bei Weiterübertragung eines nachträglich im Eigentum begünstigt erworbenen, „gemeinnützigen“ Mietwohn- oder Geschäftsraums – von einem privilegierten Zweiterwerber an Dritte – gemäß § 15g Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) nachbesserungspflichtig ist: Ist es der von der gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) ursprünglich gekauft habende, zB der ersterwerbende Mieter oder der privilegierte, zB vom Ersterwerber beschenkte Lebensgefährte als Zweiterwerber?

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