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Wohnrechtliche Renaissance des MRG-Vollanwendungsbereichs?

Fachbeiträge RechtSteuerrechtChristian Zenzimmo-aktuell 2019, 280 - 282 Heft 6 v. 15.12.2019

Der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) wurde durch eine Vielzahl an Novellen eingeengt. Durch die WGG-Novelle 2019 wurde mit diesem Weg gebrochen: Der Vollanwendungsbereich des § 1 Abs 1 MRG wurde durch das WGG ausgedehnt bzw im WGG ein eigener (wenn auch zeitlich befristeter) Tatbestand für den Vollanwendungsbereich des § 1 Abs 1 MRG geschaffen. Christian Zenz beleuchtet diese Änderung, der in praxi durchaus Bedeutung zukommen wird.

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