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Die Arbeiten an einer EU-Verordnung zum Erwachsenenschutz – ein Zwischenbericht

Internationale AspekteSteuerrechtGudrun DürrigliFamZ 2026, 222 - 223 Heft 3 v. 30.6.2026

Die EU ist im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Themen des Familien- sowie Außerstreitrechts schon lange aktiv tätig und die VO Brüssel IIb, ROM III, EuUVO oder EuErbVO, um nur einige zu nennen, sind aus dem juristischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Bei der Frage der internationalen Zusammenarbeit beim Erwachsenenschutz war die EU eine Zeit lang zurückhaltender und motivierte die Mitgliedstaaten stattdessen, dem HESÜ beizutreten. Da 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des HESÜ immer noch weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten, darunter Österreich, dieses ratifiziert hatten, wurde die Europäische Kommission aktiv und legte am 31. 5. 2023 zwei Legislativvorschläge vor: zum einen den Vorschlag für eine VO des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener, zum anderen einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der EU Vertragsparteien des Übereinkommens vom 13. 1. 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen zu werden oder zu bleiben. In diesem Beitrag wird nur auf den VO-Entwurf eingegangen.

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