Im Oktober 2025 befasste sich der VfGH zum ersten Mal seit über 20 Jahren wieder umfassend mit der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Familienlasten. Die geltende Rechtslage wurde als verfassungskonform beurteilt, wofür der VfGH seine früher ausformulierten Anforderungen an die steuerliche Entlastung des Kindesunterhalts aber merkbar relativieren musste. Dieser Beitrag analysiert den Kontext und die Folgen dieses Erkenntnisses an der Schnittstelle zwischen Verfassungs-, Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht.

