Die kürzlich kundgemachte Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) beseitigt eine Altersdiskriminierung iZm Seniorenkrediten. In Hinkunft darf ein Immobilienkredit auch gewährt werden, wenn die vertragsgemäße Rückzahlung während der verbleibenden Lebenszeit wahrscheinlich ist und die bestellten Sicherheiten die Abdeckung der restlichen Kreditverbindlichkeit inkl Verwertungskosten gewährleisten. Diese Änderung ist mit 1. 5. 2023 in Kraft getreten und wird die Kreditvergabe an Senioren wesentlich erleichtern.