In seinem Erkenntnis vom 30. 6. 2022, G 230/2021-20, hat der VfGH die §§ 144 und 145 Satz 2 ABGB sowie die Wortfolge „mit den nötigen Nachweisen“ in § 145 Abs 1 ABGB nach einer amtswegigen Prüfung mit 31. 12. 2023 als verfassungswidrig aufgehoben. Dieser Beitrag stellt die Entscheidung vor und präsentiert Eckpfeiler für mögliche Nachfolgeregelungen, die die Lebensrealitäten von möglichst vielen Kindern in diskriminierungsfreier Weise im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigen sollten.