Die geplante Reform des Kindschaftsrechts, und hier insbesondere die gemeinsame Obsorge schlagen medial hohe Wellen. An sich zu Recht. Es geht ja um das Wohl unserer Nachkommen und um zweifellos verbesserungsbedürftige rechtliche Regelungen. Mehr als die gesetzlichen Bestimmungen bedürfen freilich die faktischen Verhältnisse und die Manieren mancher Eltern eines Upgrades.