Die Rechtsphilosophie unterscheidet gern ausgleichende Gerechtigkeit (jedem das Seine) und austeilende Gerechtigkeit (jedem das Gleiche). Theoretische Spielerei, der man sich in der Sommerhitze lieber nicht aussetzen mag, oder doch auch eine Differenzierung, die mitunter sehr praktische Ergebnisse mitbestimmt? Ich neige der zweiten Sicht zu.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.