Die VO Brüssel IIb wurde nach mehr als zweijähriger Diskussion in den Ratsarbeitsgruppen vom Rat beschlossen und im ABl kundgemacht. Im Anschluss an den ersten Überblick zu Anwendungsbereich, internationaler Zuständigkeit und Kindesrückführung im Aprilheft der iFamZ werden hier weitere Neuerungen dargestellt.